Am 31. Dezember ist – die Feldherrnhalle – überall.

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Das waren ja noch Zeiten, …

Werte Leser, …

Am 9. November 1923 kam es zum Hitler/Ludendorff-Putsch in München, …
das war der Tag, an dem der böhmische Gefreite, unser Adi, gemeinsam mit General Ludendorff in München punschte und es mal so richtig knallen ließ.

Ne, halt, …
die beiden gerade genannten Protagonisten punschten nicht, sie putschten, das ist ein riesiger Unterschied – in sich, und sowohl als auch!

Übrigens ging dieser Putsch damals gründlich daneben, was wiederum dafür spricht, dass es in der Nachbetrachtung vermutlich besser gewesen wäre zu punschen.
So ist es zwar in beiden p-Fällen möglich, dass man auf der Strecke bleibt, also irgendwie liegen bleibt, nur dass man im einen Fall später meistens mit dickem Kopf wieder aufsteht und im anderen Fall manchmal eben auch nicht, weil der durch Kugeln perforierte Körper schlicht zu viel Blut verloren hat.

Für diejenigen, die damals am 9. November in München, in der Stadt der Bewegung, an der besagten Feldherrnhalle auf der ach so ehrenvollen, ausgebluteten Strecke blieben und wegen eben dieses Blutmangels nicht wieder aufstanden, für diese Helden der damaligen Zeit hat man später ebenfalls an der Feldherrnhalle die ewige Flamme gesetzt und zwei ganz hübsche Soldaten, die am Kragenspiegel ein paar Runen trugen, zusätzlich – sehr ehrenvoll – hingestellt.

Und wenn man dann zwischen 1933 und 1945 an dieser besagten Feldherrnhalle vorbeiging, -fuhr oder auch -getragen wurde, dann war es die verdammte Pflicht, den sogenannten Grasstandsgruß abzugeben.
Denn es gab zu jener Zeit kaum einen heroischeren Ort als die Feldherrnhalle, über die man gegen Mittag des 9. November 1923 noch aus dem Radio die ehrenvolle Verheißung erfahren konnte:
„Rund um die Feldherrnhalle wird noch gekämpft.“

Und morgen ist es dann mal wieder so weit.
Der 31. Dezember 2025 ist wieder einer dieser verheißungsvollen Tage, an dem bis zum letzten Böller die Stellung gehalten wird und wo es dann vielleicht am 1. Januar 2026 gegen Mittag heißt:
„Durch die Explosion einer letzten Kugelbombe ist in Chemnitz der Verstand eines letzten Knallers ins Jenseits befördert worden.“

Falls Sie sich in Chemnitz jetzt auf den berühmten Schlips getreten fühlen:
Das könnte ebenso gut in Oberursel oder in Bielefeld gewesen sein – das wissen wir dann in ein paar Stunden.

Ich persönlich gehe dieses Jahr erneut von mindestens fünf Toten aus, und aufgrund der Feststellung, dass deutlich mehr illegales Feuerwerk nach Deutschland geschmuggelt oder hier sogar produziert wurde, haben wir vielleicht das große Glück, dass noch ein oder zwei Knallfrösche obendrauf kommen.

Diese fünf Toten, die durch Feuerwerk 2024/2025 ums Leben kamen, sind übrigens verlässlich belegt.
Was sich aber partout nicht in absoluten Zahlen zusammenfassen lässt, ist die Menge derjenigen, die sich bei größter Fröhlichkeit die Hand unwiederbringlich wegsprengen oder durch eine kopfnahe Explosion ihr Augenlicht einbüßen oder danach gar nichts mehr hören können.

Ich fand es jedenfalls ausgesprochen erfrischend, in verschiedenen Fernsehformaten Menschen zuzuhören, die mit großer Inbrunst und Freude verkündeten,
dass sie 800 € oder sogar 2.500 € für den Knall ihres Lebens ausgeben wollten – und dieses dann wohl auch taten.

Und für den Fall, dass Tante Dagmar oder Opa Peter wüssten, was da in so manchem Mehrfamilienhaus ab dem Tag der Verkaufsfreigabe für Feuerwerk der Kategorie F2 eingelagert wurde, könnte es sein, dass man sicherheitshalber sofort das Haus verlässt, denn wenn das alles in die Luft fliegen würde, würde eben alles in die Luft fliegen.

Das straffreie Einlagern ist bis zu einer Menge von 50 Kilo erlaubt, danach hat man sich wieder mit dem Sprengstoffgesetz auseinanderzusetzen – beziehungsweise erklärt einem, falls man erwischt wird, ein Hinterhereinrichter im Urteil, warum das gerade keine gute Idee war.

In der rechtlichen Betrachtung ist das Ganze ohnehin sehr speziell und nach meiner Auffassung nicht haltbar, denn wenn man 363 Tage im Jahr mit dem besagten F2-Knallzeug der Extraklasse in Berührung mit dem Sprengstoffgesetz kommt, frage ich mich allen Ernstes, warum es meist vier Tage im Jahr gibt, an denen man das Ganze verwässert und aufhebt.

Denn das straffreie Zünden von Feuerwerk der Kategorie F2 ist am Silvester- und Neujahrstag erlaubt.
Manchmal gibt es noch ein paar Einschränkungen der Zeitfenster und Sonderregeln – Zeitfenster, an die sich übrigens nicht alle halten, und Sonderregeln, die die meisten ohnehin nicht verstehen.

Und für das ganze illegale Zeug, das meist aus östlichen Ländern kommt, gilt sowieso: Feuer frei, Hände weg und mit etwas Pech auch noch das Leben.
Falls jedoch eine Hörschwäche die Folge eines zu lauten Knalls sein sollte, dürfte das weniger gravierend sein, denn hören konnten die Kampfteilnehmer am 31. Dezember ja ohnehin meist schon nicht.

Für alle Menschen, die eine wissenschaftliche Erklärung benötigen:
Einiges von alldem lässt sich auch mit der Theorie eines Mannes erklären, der zwischen 1809 (da war er noch kein Mann) und 1882 lebte – dieser Mann stellte die sogenannte Evolutionstheorie auf, und falls Ihnen der Name gerade nicht einfällt: Das war Charles Darwin.

Denn der gute Charles stellte bereits fest,
dass Individuen mit geringerer reproduktiver Fitness, also eingeschränkter Anpassungsfähigkeit, in der natürlichen Selektion geringere Überlebens- und Fortpflanzungschancen haben.

Und mit diesen Menschen brauchen Sie nicht unbedingt Mitleid zu haben.
Vor solchen Menschen sollten Sie sich allerdings schützen – und der beste Schutz ist, sie in ihrer natürlichen geistigen Sphäre nicht allzu sehr zu stören und sie in ihrer natürlichen Umgebung ungestört selbst in die Luft sprengen zu lassen.

Was allerdings nicht zu verstehen ist:
Jedes Jahr muss mehr und mehr staatlich gestelltes Personal auf die Straße geschickt werden – Polizisten, die auch noch beschossen werden, genauso wie Feuerwehrleute und Rettungssanitäter.

Wir selbst werden in aller Ruhe und Gelassenheit abseits der Mega-Knallerei den Jahreswechsel erleben, Coco, unsere zugelaufene freundliche Katze bleibt im Schutz des Hauses, falls doch irgendein Mensch im näheren Umfeld vernünftige Handlungen vornimmt.

Sollte tatsächlich jemand auf die Idee kommen, explosive Stoffe auf unser Grundstück zu verbringen, befänden wir uns in einer ganz anderen Erlebnistiefe, denn § 127 der Strafprozessordnung ist mir persönlich bekannt.

Denn neben Hausfriedensbruch gibt es weitere strafrechtlich relevante Bereiche – diese reichen von versuchter Körperverletzung über versuchte Sachbeschädigung bis hin zur Umsetzung der genannten Delikte, und da befinden wir uns automatisch im Strafrecht.

So wünsche ich nun allen, die dies hier lesen, einen friedlichen und ruhigen Übergang in ein hoffentlich friedliches und den Menschen zugewandtes Jahr 2026.
Tun Sie bitte dafür Ihr Bestes!

Die nächste Kolumne erscheint, wenn die Zeit dazu gekommen ist –
und wenn sie fertig ist.

Bleiben Sie bis dahin gedankenstark.